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Aus der SZ vom 09.12.00

"Graffiti in Minden"
10.06.2000 - Pressestelle S. Lewerenz Minden.
Mit Erfindung der Spraydose kamen sie auf und wurden zum Ärgernis vieler Bürgerinnen und Bürger. Man findet sie an öffentlichen Gebäuden, in Schulhöfen, an Brücken, Denkmälern, an Bushaltestellen und Privathäusern: Graffiti. Der allgemein gehaltene und aus dem Griechischen stammende Begriff (graphein=schreiben) wird sowohl für "nichtssagende Schmierereien" als auch für Werke mit künstlerischem Anspruch verwendet. Was sie alle gemeinsam haben: Sie sind - sofern keine Fläche freiwillig zum Sprayen zur Verfügung gestellt wurde - illegal. Im Mindener Stadtrecht ist in Paragraph 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung festgehalten, dass "private und öffentliche Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen, soweit sie von der öffentlichen Straße aus einsehbar sind, nicht unbefugt beklebt, bemalt und beschmiert werden dürfen". Zwischen 20.000 und 30.000 DM muss die Stadt Minden jährlich für die Beseitigung von illegalen Graffiti ab Gebäuden aufwenden. Hinzu kommen noch rund 50.000 bis 70.000 DM für die Entfernung der farbigen Hinterlassenschaften auf Brücken und Schildern. "Mit den knappen Mitteln, die uns für die Instandhaltung zur Verfügung stehen, kann höchstens ein kleiner Teil entfernt werden", so Günther Hick, Leiter des Bereiches Gebäudewirtschaft bei der Stadtverwaltung. Allein die jüngste Entfernung der farbigen Hinterlassenschaften an der Außenfassade und im Innenhof des Ratsgymnasiums habe 2.500 DM gekostet. Der komplette Neuanstrich am stark verunstalteten ZOB im vergangenen Jahr sei sogar mit 30.000 DM zu Buche geschlagen, erläutert Friedrich Lange, verantwortlich für die technische Bewirtschaftung der städtischen Gebäude und Eigentümer. Die Entfernung mit Sandstrahlgeräten, das Überstreichen oder vorsichtige Entfernen mit Chemikalien der Graffiti erinnert unweigerlich an den Kampf Don Quichottes gehen die Windmühlen: Es dauert nicht lange, prangen neue Werke der Sprayer auf der frisch gestrichenen oder gereinigten Wand. "Wir erstatten natürlich sofort Strafanzeige, wenn uns Graffitis gemeldet werden", so Lange. Aber die Erfahrung habe gezeigt, dass viele Verursacher zunächst nicht gefasst werden. Härtere Strafen, wie mehrfach von Politikern gefordert, sind nach Auffassung von Rainer Mohnfeld, stellvertretender Leiter des Fachbereiches Jugend bei der Stadtverwaltung, kein geeignetes Mittel, die illegalen Malereien und Schmierereien zu verhindern. Die Stadt Minden versuche, durch die Freigabe von Flächen für sogenannte "Writer" die Jugendlichen aus der Illegalität herauszuholen und damit verbotene Graffiti zu verhindern. Eine Fläche, die sehr gut angenommen werde, ist die Fassade des städtischen Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank. "Hier können sich echte Künstler der Szene aber auch Anfänger verwirklichen", berichtet Leiter Frank Blietz. Flächen für Sprayer gibt es aber auch an der Skaterhalle in Minderheide und an verschiedenen Privathäusern. Auch Schulen hätten Flächen zur Verfügung gestellt. Sogar zwei Flure und ein Treppenhaus des Fachbereichs Jugend der Stadtverwaltung sind 1998 legal mit Werken von Graffiti-Künstlern "verschönert" worden. "Bisher war die Resonanz darauf durchweg positiv", berichtet Mohnfeld. Illegale Graffiti gelten als Verunreinigung und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das Problem ist jedoch oft, dass die Verursacher ihre Werke bei Nacht und Nebel anbringen und meist nicht auf frischer Tat ertappt werden. Immer wieder gelingt es Polizei jedoch aktive Sprayer zu fassen. Diese werden dann - neben der Verhängung eines Bußgeldes - aufgefordert, ihre Werke zu beseitigen oder aber sie müssen die Kosten für die Reinigung durch Fachleute übernehmen. Die Stadt Braunschweig beispielsweise, die große Probleme mit Sprayaktivitäten hat, hat sich sehr intensiv mit dem Thema Graffiti auseinandergesetzt. Sie hat bereits im Jahr 1995 ein Handlungskonzept erstellt. Ziel war und ist es, die Schäden mit verschiedenen Aktivitäten vor allem an Schulen zu verringern, aber auch aufzuzeigen, welche Beiträge von Behörden, Schulen, von Eltern, der Polizei und der Staatsanwaltschaft erbracht werden können.

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